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Kostenträger


Personenkreis / Tätigkeit

Kostenträger

Bedingung

Arbeiter(in)

Agentur für Arbeit

Wenn weniger als 15 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden   

Arbeiter(in)

Deutsche Rentenversicherung

Wenn mehr als 15 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden

Angestellte(r)

Agentur für Arbeit

Wenn weniger als 15 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden

Angestellte(r)

Deutsche Rentenversicherung

Wenn mehr als 15 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden

Beamte, Selbstständige

Integrationsämter

Bei den zuständigen Landeswohlfahrtsverbänden

Auszubildende(r)

Agentur für Arbeit

Wenn ein Ausbildungsplatz vorhanden oder zumindest in Aussicht ist

Berufs- oder erwerbsunfähige Rentner und Teilzeitbeschäftigte

Rentenversicherungsträger (LVA oder BfA)

Unabhängig davon, wie lange in die Rentenversicherung eingezahlt wurde

Unfallgeschädigte, Berufsunfallgeschädigte

Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften


Soldaten, Kriegsversehrte, Zivildienstleistende, Behinderte durch besondere Umstände (z.B. Impfung oder Gewalt)

Versorgungsämter


Ehrenamtlich Tätige / Personen ohne Tätigkeit

Zuständige Sozialämter



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